17. Juli 2008 | Der Bundesrat hat am 04.07.2008 ein verschärftes Geldwäschegesetz gebilligt.
Mit dieser Neuregelung, die auch der Umsetzung einer EU-Richtlinie dient, sollen unter anderem die Finanzierungsquellen von Terrornetzwerken ausgetrocknet werden.
Kernpunkt der Regelung ist die Pflicht, künftig bei Bargeschäften von über 15.000 Euro die Identität des Kunden zu überprüfen. Bei Verdacht auf Geldwäsche besteht eine Meldepflicht. Schon bisher waren Banken und Finanzdienstleister durch das Geldwäschegesetz verpflichtet, bei der Verfolgung von Geldwäsche mitzuwirken – diese Pflicht trift nach der Neuregelung auch andere Berufsgruppen wie Steuerberater oder Immobilienmakler.
Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Zuvor muss es noch vom Bundespräsidenten ausgefertigt werden.
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