27. Juni 2008 | Der Bundestag hat am Donnerstag das MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen) beschlossen.
Damit hat die umfassende Reform des Rechts der Gesellschaften mit beschränkter Haftung eine wesentliche Hürde des Gesetzgebungsverfahrens hinter sich gelassen.
Eine der wichtigsten Neuerungen durch die Reform ist die Einführung einer sogenannten Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), die ohne anfängliches Mindestkapital auskommt. Sie kann, hat das Stammkapital die Schwelle von 10.000 Euro erreicht zur vollwertigen GmbH erstarken. Damit wird bereits eine weitere Änderung des GmbH-Rechts offensichtlich: Das Mindest-Stammkapital wird von bisher 25.000 Euro auf 10.000 Euro herabgesetzt. Auch die Kapitalaufbringung wird erleichtert, etwa durch die Abschaffung des Verbots des Hin- und Herzahlens. Hinzu kommen deutliche Erleichterungen bei der Gründung, etwa durch ein Musterprotokoll, das eine günstigere Beurkundung durch den Notar ermöglicht.
Neben weiteren Erleichterungen für Gründer, Gesellschafter und Geschäftsfürher bringt das MoMiG aber auch Regelungen zur Vermeidung von Missbräuchen mit sich, insbesondere im Hinblick auf sogenannte Firmenbestattungen. So sollen Gläubiger künftig erweiterte Möglichkeiten der Zustellung haben, wenn Schuldnergesellschaften führungslos und damit (bisher) auch unerreichbar werden.
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