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Kapitalmarktrecht. Sonst nichts.

Langjährig erfahrene Rechtsanwälte

Kurze Reaktionszeiten

MATTHIAS GÜNDEL

Seit rund 25 Jahren ist der Göttinger Rechtsanwalt Dr. Matthias Gündel auf das Kapitalmarktrecht spezialisiert. Er berät deutschlandweit sowohl Emittenten und Anbieter, darunter Emissionshäuser und Familienunternehmen genauso wie Start-ups. Darüber hinaus betreut er Finanzdienstleister, Finanzdienstleistungsinstitute, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Zahlungsdienste und Haftungsdächer im deutschen und europäischen Kapitalmarktrecht.

ZUR PERSON
AUFGABEN & WERDEGANG

AUFGABEN UND BERATUNGSSPEKTRUM

Entwicklung innovativer Finanzierungsmodelle und – produkte für Emittenten und Anbieter:

  • inklusive Crowdfunding-Lösungen & -Plattformen
  • Beratung von Fintechs Erstellung von Vertragsbedingungen für Token
    (z.B. Entwicklung tokenbasierter KG-Anteile)
  • Konzeption von Emissionsprospekt, Vermögensinformationsblatt VIB und Wertpapierinformationsblatt WIB sowie
    Durchführung des BaFin-Billigungsverfahrens
  • Abwehr von Anlegerklagen

Für Finanzdienstleister, Finanzdienstleistungsinstitute, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Zahlungsdienste und Haftungsdächer (deutsches und europäisches Kapitalmarktrecht):

  • Konzeption und Strukturierung von Kapitalanlagen,
  • Prüfung, ob eine Lizenz der BaFin oder der Gewerbeaufsicht erforderlich ist und
    Durchführung des Erlaubnisverfahrens nach § 34f GewO, § 32 KWG, KAGB, ZAG
  • Umsetzung der Dokumentations- und Meldepflichten gemäß MiFID II und FinVermV sowie GwG,
  • Ausgestaltung von Gesellschaftsverträgen/ AGBs und Kundenverträgen sowie
  • Abwehr von Anlegerklagen.

Compliance-Beratung:

  • Fachliche und persönliche Anforderungen an Geschäftsleitung und Geschäftsorganisation sowie
  • Informations-, Melde- und Auskunftspflichten und
  • Erstellung von Geschäftsplänen und Organisations-Handbüchern für lizensierte Institute

Dr. jur. Matthias Gündel (Jahrgang 1973) studierte an der Universität Göttingen Rechtswissenschaft (Schwerpunkt Handels-, Gesellschafts- und Bankrecht) und promovierte am Lehrstuhl von Prof. Dr. Spindler im Aktien-, Kapitalmarkt- und Europarecht.

Von 1999 bis August 2006 war er in einer bundesweit tätigen Wirtschafts- und Steuerrechtskanzlei tätig. Herr Dr. Gündel ist geschäftsführender Gesellschafter der 2006 gegründeten Gündel & Kollegen Rechtsanwalts GmbH (GK-law.de). Daneben wurde Dr. Matthias Gündel vom OLG Braunschweig zum Leiter einer anwaltlichen Arbeitsgemeinschaft in der Referendarausbildung bestellt.

Dr. Gündel publiziert regelmäßig Fachbeiträge in der einschlägigen Wirtschaftspresse und hat mehrere Bücher veröffentlicht.

Er ist verheiratet und hat zwei Kinder.

Sollten Sie Fragen an Herrn Dr. Gündel haben, zögern Sie bitte nicht, Kontakt aufzunehmen.

Gern können Sie Dr. Matthias Gündel auch eine E-Mail schreiben an m.guendel@gk-law.de.

BLOGBEITRÄGE
& PUBLIKATIONEN

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Langsam aber gewaltig: Boom mit ELTIF 2.0 in Sicht?

European Lonterm Investment Funds (kuz: ELTIF) gibt es bereits seit 2015. Seit dem 10. Januar 2024 ist die novellierte ELTIF-Verordnung „ELTIF 2.0“ anzuwenden. Sie bringt nun Erleichterungen für Anbieter und Vertrieb dieser Fonds.

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21.05.2024

Besonderheiten bei DLT-basierten Token aus rechtlicher Sicht

Die Distributed-Ledger-Technologie (DLT) revolutioniert den Finanzmarkt und bietet innovative Möglichkeiten zur Emission undVerwaltung von Finanzanlagen in Form von Token. Finanzunterneh-
men, die diese Technologie nutzen möchten, müssen jedoch eine Vielzahl technischer und rechtlicher Besonderheiten im Blick behalten und Anleger über damit verbundene Risiken aufklären. Hier sind die wichtigsten Aspekte aus anwaltlicher Sicht, die technikaffine Emittenten und Finanzintermediäre berücksichtigen sollten.

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28.02.2024

Wer braucht wann eine Erlaubnis nach der EU-Crowdfunding-Verordnung?

Wann ist eine EU-Crowdfunding-Erlaubnis erforderlich und wann nicht? Wir geben Antwort auf Ihre Fragen.

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Erster Entwurf für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz

Am 12. April 2023 hat das Bundesfinanzministerium einen Referentenentwurf für das Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) vorgelegt. Angesichts eines zunehmend digitalisierten Kapitalmarkts soll künftig auch die Emission von sogenannten „Blockchain-Aktien“ als elektronische Wertpapiere im Sinne des eWpG möglich sein.

Christina Gündel Rechtsanwältin, PR-Referentin
Dr. Matthias Gündel Geschäftsführer, Rechtsanwalt