Seit dem 1. Januar 2020 fallen auch freie Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung in den Kreis der geldwäscherechtlich Verpflichteten.
Neue GwG-Anforderungen für Finanzanlagenvermittler betreffen auch Vermögensanlagen für erneuerbare Energien.
Die wesentlichen Fragen und Antworten zum Geldwäschegesetz – Risikoanalyse, Verpflichtete, Identifizierung, Transparenzregister, Verdachtsmeldungen , PEPs …