Mit der Zielsetzung passgenauerer aufsichtlicher Anforderungen werden abhängig von Geschäftsmodell und Risikoprofil 3 Klassen von Wertpapierfirmen unterschieden. Erlaubnistatbestände für Finanzdienstleistungsinstitute werden künftig nicht mehr in § 32 KWG, sondern in § 15 WpIG geregelt.
Ab dem 10. November 2021 ist die EU-Crowdfunding-Verordnung anzuwenden. Damit gelten erstmalig im gesamten EU-Binnenmarkt einheitliche Regeln. Für Crowdfunding-Plattformen wird das grenzüberschreitende Angebot von Dienstleistungen dadurch erheblich erleichtert. Sie mussten bisher in jedem Mitgliedstaat unterschiedliche Vorschriften berücksichtigen.
Am Donnerstag, den 06. Mai 2021 hat der Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung von elektronischen Wertpapieren verabschiedet. Selten wurden für ein Gesetz so viele Superlative verwendet …
Mit dem eWpG gelingt eine Modernisierung des Wertpapierrechts, damit dieses heutigen Bedürfnissen gerecht wird – bei gleichzeitiger Schaffung rechtssicherer regulatorischer Rahmenbedingungen und Aufsichtsstrukturen.
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat eine Klage von Anlegern, die Containerinvestments getätigt hatten, gegen die Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin abgewiesen. Ziel der Investoren war es, die Behörde wegen vermeintlicher Pflichtverletzungen in Haftung zu nehmen. (Az. 1 U 83/19).
Wertpapierinstitute haben ein anderes Geschäftsmodell und Risikoprofil als Banken, das will jetzt auch der europäische Gesetzgeber berücksichtigen. Ende Juni sollen für die Häuser neue Regeln gelten. Was das bedeutet, steht hier.