Neue GwG-Anforderungen für Finanzanlagenvermittler betreffen auch Vermögensanlagen für erneuerbare Energien.
In EXXECNEWS 26/2019 befasst sich Irena Behmke, Rechtsanwältin bei GK-law.de, Göttingen, mit der Frage des prospektfreien Vertriebs von Wertpapieren:
Anlageskandale führen nicht selten dazu, dass Kapitalanlagevermittler wegen angeblicher Fehlaufklärung von ihren Kunden in Anspruch genommen werden. Durch eine detaillierte Produktaufklärung im Vorfeld der Zeichnung können Vermittler ihr Haftungsrisiko vermeiden.
Größere Anlageskandale um die Anbieter PIM Gold und P&R beschäftigen aktuell die Gerichte. Rechtsanwalt Jan Barufke von der Kanzlei GK-law.de erinnert daran, welche grundlegenden Pflichten Vermittler bei der Vermittlung von Beteiligungen beachten sollten, um Haftungsansprüche zu vermeiden.
Im Juli war es endlich soweit: Das Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung wurde im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit sind jetzt auch wesentliche Neuregelungen im Vermögensanlagengesetz zum Crowdfunding in Kraft getreten.
Die FinVermV-Novelle regelt, welche Vorschriften der EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II künftig auch für Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung (GewO) gelten. MiFID II betraf zunächst nur KWG-lizenzierte Anlageberater von Banken oder anderen regulierten Finanzinstituten. Ein Überblick zu Taping, Informationspflichten zu Kosten und Risiken, Interessenkonflikten, Vergütung und Provisionen, Geeignetheitserklärung, Aufsicht und Sachkundeprüfung.