Wann muss bei einem sog. „Blind-Pool“-Beteiligungsangebot ein Prospekt-Nachtrag erstellt werden? Und wann hat ein Informationsblatt haftungsbegründende Prospektqualität? Der BGH gibt Antwort auf diese Fragen in einem aktuellen Beschluss.
Was muss ein Anlageberater prüfen, und worüber muss er aufklären? In einem Urteil des OLG Bremen ging es um Container-Direktinvestments. Die Rechtsanwälte Matthias Gündel und Christina Gündel fassen zusammen.
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat eine Klage von Anlegern, die Containerinvestments getätigt hatten, gegen die Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin abgewiesen. Ziel der Investoren war es, die Behörde wegen vermeintlicher Pflichtverletzungen in Haftung zu nehmen. (Az. 1 U 83/19).
Anlageskandale führen nicht selten dazu, dass Kapitalanlagevermittler wegen angeblicher Fehlaufklärung von ihren Kunden in Anspruch genommen werden. Durch eine detaillierte Produktaufklärung im Vorfeld der Zeichnung können Vermittler ihr Haftungsrisiko vermeiden.
Größere Anlageskandale um die Anbieter PIM Gold und P&R beschäftigen aktuell die Gerichte. Rechtsanwalt Jan Barufke von der Kanzlei GK-law.de erinnert daran, welche grundlegenden Pflichten Vermittler bei der Vermittlung von Beteiligungen beachten sollten, um Haftungsansprüche zu vermeiden.
Wichtige Entscheidungen im Anleiherecht: Erläutert werden Urteile zur kollektiven Bindungswirkung von Mehrheitsbeschlüssen, zu den Anforderungen an die Zugänglichkeit eines Wertpapierprospekts, zur Frage der Prospektpflicht bei Zwangsversteigerung von Wertpapieren sowie zum Anspruch der Anleihegläubigerminderheit auf Einberufung einer zweiten Gläubigerversammlung bei Beschlussunfähigkeit der Gläubigerversammlung…