Wertpapierinstitutsgesetz

25.10.2021

Neuer Rechtsrahmen für kleine und mittlere Unternehmen – das neue Wertpapierinstitutsgesetz

Mit der Zielsetzung passgenauerer aufsichtlicher Anforderungen werden abhängig von Geschäftsmodell und Risikoprofil 3 Klassen von Wertpapierfirmen unterschieden. Erlaubnistatbestände für Finanzdienstleistungsinstitute werden künftig nicht mehr in § 32 KWG, sondern in § 15 WpIG geregelt.

Dr. Matthias Gündel Geschäftsführer, Rechtsanwalt
Christina Gündel Rechtsanwältin, PR-Referentin
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09.02.2021

Neues WpIG – Ab Juni neue Regeln für Wertpapierdienstleister

Wertpapierinstitute haben ein anderes Geschäftsmodell und Risikoprofil als Banken, das will jetzt auch der europäische Gesetzgeber berücksichtigen. Ende Juni sollen für die Häuser neue Regeln gelten. Was das bedeutet, steht hier.

Dr. Matthias Gündel Geschäftsführer, Rechtsanwalt
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