In einem aktuellen Beschluss führt der BGH aus, unter welchen Voraussetzungen ein Prospektnachtrag bei einem Blind-Pool zu erstellen ist und wann ein Informationsblatt Prospektqualität hat.
Nach Angaben der Ratingagentur Scope haben ELTIF 2023 in Bezug auf Anzahl und Volumen um rund ein Viertel zugelegt. Auch in Deutschland zeichnet sich ein Aufwärtstrend ab. Ursächlich ist die novellierte ELTIF-Verordnung „ELTIF 2.0“, die Erleichterungen für Anbieter und Vertrieb dieser Fonds bringt.
Am 31. Mai 2024 hat das BMF ein Anwendungsschreiben zu vermögenswirksamen Leistungen (VL) veröffentlicht. Die Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage werden verdoppelt und bei Mitarbeiterkapitalbeteiligungen steigt der Steuerfreibetrag auf 2.000 Euro.
European Lonterm Investment Funds (kuz: ELTIF) gibt es bereits seit 2015. Seit dem 10. Januar 2024 ist die novellierte ELTIF-Verordnung „ELTIF 2.0“ anzuwenden. Sie bringt nun Erleichterungen für Anbieter und Vertrieb dieser Fonds.
Die BaFin verzeichnet im Jahresbericht 2023 einen Aufwärtstrend für Publikumsinvestmentvermögen und KVGs. Zuwachs gibt es auch bei den Zahlungs- und E-Geld-Instituten und Kryptoverwahrern. Rückläufig sind Leasing- und Factoring-Institute sowie Wertpapierinstitute.
Wann muss bei einem sog. „Blind-Pool“-Beteiligungsangebot ein Prospekt-Nachtrag erstellt werden? Und wann hat ein Informationsblatt haftungsbegründende Prospektqualität? Der BGH gibt Antwort auf diese Fragen in einem aktuellen Beschluss.