Haben Sie Fragen zum Kapitalanlagerecht, zur Abwehr von Anlegerklagen, zur Haftung des Vertriebs oder zur Prospekthaftung?
Unsere Rechtsanwälte für Kapitalanlagerecht (GK-law.de) beraten und vertreten Sie bei der Abwehr von Anlegerklagen und in allen Fragen des Haftungsrechts rund um den Vertrieb von Kapitalanlagen – deutschlandweit und durch alle Instanzen.
Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. Ein erstes, unverbindliches Gespräch ist bei uns kostenfrei. Wir freuen uns auf Sie.
IHRE
Dr. Matthias Gündel
Geschäftsführer, Rechtsanwalt +49 (551) 789 669 0
m.guendel@gk-law.de
Jan Barufke
Rechtsanwalt
+49 (551) 789 669 0
j.barufke@gk-law.de
Zu den Ansprechpartnern:
Rechtsanwalt Dr. Matthias Gündel ist Geschäftsführer der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei Gündel & Kollegen (GK-law.de) mit Sitz in Göttingen. Er vertritt Unternehmen in kapitalmarktrechtlichen Anlegerstreitigkeiten vor allen deutschen Gerichten. Er verfügt über besondere Expertise im Wertpapieraufsichtsrecht und Zivilprozessrecht.
Rechtsanwalt Jan Barufke vertritt Mandanten gerichtlich und außergerichtlich in Streitigkeiten im Vertriebsrecht, Kapitalanlagerecht und Prospekthaftungsrecht . Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Abwehr von Anlegerklagen.
Anwalt für Kapitalanlagerecht – gerichtliche Vertretung bei Anlegerklagen
Aufgrund unserer langjährigen Prozesserfahrung und besonderen Kenntnisse des Kapitalanlagerechts und Vertriebsrechts können wir Ihnen eine schnelle und kompetente Betreuung anbieten. Wir führen für Sie – oft auch zur Vermeidung kostenträchtiger gerichtlicher Verfahren – Vergleichsverhandlungen mit den vermeintlichen Anspruchsinhabern und betreuen Sie beim Widerruf bzw. der Kündigung von Beteiligungen.
Sollte ein gerichtliches Verfahren unumgänglich sein, so vertreten wir Sie in allen möglichen Verfahrensstufen vor deutschen Gerichten. Vorrangiges Ziel ist dabei immer die interessengerechte, aber auch zeitnahe Beendigung des Rechtsstreites, erforderlichenfalls auch durch den Abschluss eines gerichtlichen Vergleiches. Schreiben Sie uns Ihr Anlegen oder rufen Sie uns an. Unsere Anwälte für Kapitalanlagerecht sind gern für Sie da.
Beratung im Kapitalanlagerecht: Vermittler- und Beraterhaftung
Als Anlagevermittler, Anlageberater und Vermögensverwalter sind Sie einem ständig wachsenden Haftungsrisiko ausgesetzt. Besonders für die auf dem Gebiet der Vermittlung von Kapitalanlageprodukten tätigen Finanzdienstleister gelten eine verschärfte Rechtsprechung und restriktive gesetzliche Vorgaben. Die Anforderungen an Information, Risikoaufklärung und Beratungsdokumentation sind dementsprechend stetig gestiegen.
Bekannte Stichworte sind das „Bond-Urteil“ (BGH, Urteil v. 6.7.1993, Az. XI ZR 12/93) und die Verpflichtung zu einer „anlegergerechten“ und „objektgerechten“ Beratung. Außerdem die Überprüfung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Kapitalanlagekonzeptes und der Bonität des Emittenten im Rahmen der Plausibilitätsprüfung (BGH, Urteil v. 13.1.2000, Az. III ZR 62/99) oder aufsichtsrechtliche Pflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), der MiFID II oder der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV).
Im Fokus von zivilrechtlichen Streitigkeiten stehen vielfach vermeintlich unterlassene oder fehlerhafte Risikoaufklärungen. Aufklärungspflichtig können sowohl produktspezifische Risiken (z. B. Totalverlustrisiko, Rangrücktrittsvereinbarung, fehlende Handelbarkeit des Produkts) als auch allgemeine Risiken (z. B. Marktentwicklungen, Inflation) sein.
Wird ein Vertriebsmitarbeiter von dem Anleger auf Schadensersatz in Anspruch genommen, so hat dies mitunter weitreichende und unter Umständen existenzgefährdende Folgen. Lassen Sie sich von unseren Anwälten für Kapitalanlagerecht beraten. Nehmen Sie Kontakt auf. Ein erstes unverbindliches Beratungsgespräch ist bei uns kostenfrei.
Rechtssichere Vermittlungs- bzw. Beratungsunterlagen
Durch eine professionelle Gestaltung ihrer Vermittlungs- bzw. Beratungsunterlagen können Haftungsrisiken reduziert werden. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Gündel & Kollegen (GK-law.de) übernehmen für Sie die Erstellung und Prüfung von Vertragsunterlagen, die Sie für Ihre tägliche Arbeit zwingend benötigen. Nehmen Sie Kontakt auf. Wir sind gern für Sie da.
Rechtsanwalt für Kapitalanlagerecht: vertriebsrechtliche Absicherung gegenüber Auftraggebern
Neben dem Schutz vor möglichen Ansprüchen der Anleger ist es für Finanzdienstleister existenziell wichtig, dass diese auch gegenüber ihren Auftraggebern vertriebsrechtlich abgesichert sind. Dieses Thema gehört ebenfalls zu den Kernkompetenzen unserer Anwälte für Kapitalanlagen.
Dies betrifft vor allem die gegenseitigen Rechte und Pflichten beim Vertrieb der Kapitalanlageprodukte und insbesondere ordnungsgemäße Vertriebs- und Provisionsvereinbarungen. Neben der Höhe der zu zahlenden Provisionen spielen hierbei oft die Fälligkeit der Zahlungen, die Einbehaltung einer Stornoreserve, die Ausstattung mit aussagekräftigen Verkaufsunterlagen oder auch die Befugnisse gegenüber dem Anleger eine wesentliche Rolle.
Unsere Anwälte für Kapitalanlagerecht unterstützen Sie bei der Führung von (Vergleichs-) Verhandlungen mit Auftraggebern oder in Streitigkeiten. Sprechen Sie uns an.
Prospekthaftungsrecht
Unrichtige oder fehlerhafte Prospekte können zu einer Prospekthaftung des Emittenten führen, wenn ein Anleger hierdurch einen Schaden erlitten hat. Unsere Kapitalanlage-Anwälte vertreten Sie in Fällen der Prospekthaftung gerichtlich und außergerichtlich. Schreiben Sie uns Ihr Anliegen oder rufen Sie uns an. Wir unterstützen Sie gern.
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So vermeiden Vermittler Haftungsrisiken bei Vermögensanlagen
Anlageskandale führen nicht selten dazu, dass Kapitalanlagevermittler wegen angeblicher Fehlaufklärung von ihren Kunden in Anspruch genommen werden. Durch eine detaillierte Produktaufklärung im Vorfeld der Zeichnung können Vermittler ihr Haftungsrisiko vermeiden.
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Nach Angaben der Ratingagentur Scope haben ELTIF 2023 in Bezug auf Anzahl und Volumen um rund ein Viertel zugelegt. Auch in Deutschland zeichnet sich ein Aufwärtstrend ab. Ursächlich ist die novellierte ELTIF-Verordnung „ELTIF 2.0“, die Erleichterungen für Anbieter und Vertrieb dieser Fonds bringt.
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Am 31. Mai 2024 hat das BMF ein Anwendungsschreiben zu vermögenswirksamen Leistungen (VL) veröffentlicht. Die Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage werden verdoppelt und bei Mitarbeiterkapitalbeteiligungen steigt der Steuerfreibetrag auf 2.000 Euro.
Langsam aber gewaltig: Boom mit ELTIF 2.0 in Sicht?
European Lonterm Investment Funds (kuz: ELTIF) gibt es bereits seit 2015. Seit dem 10. Januar 2024 ist die novellierte ELTIF-Verordnung „ELTIF 2.0“ anzuwenden. Sie bringt nun Erleichterungen für Anbieter und Vertrieb dieser Fonds.