Abschlussprüfer
Vereidigter Experte, der qualifiziert und allein berechtigt ist, die Jahresabschlüsse mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften zu prüfen. Dabei achtet der Abschlussprüfer auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen der Satzung/ des Gesellschaftsvertrages. Geprüft wird weiterhin die Übereinstimmung von Lagebericht und Jahresabschluss und ob die Vorstellungen von der Geschäftslage richtig sind. Der Abschlussprüfer stellt ein Testat aus.