Ad hoc-Meldungen
Emittenten von Wertpapieren, die zum Handel an einer inländischen Börse zugelassen sind, müssen unverzüglich eine Neuigkeit publizieren, wenn sie sich auf die Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens auswirkt und geeignet ist, die Börsenpreise der Wertpapiere erheblich zu beeinflussen. Ad hoc-Meldungen sollen eine gleichmäßige und gleichzeitige Information aller Marktteilnehmer sicherstellen.