Aktiengesellschaft (AG)
Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, für deren Verbindlichkeiten nur das Gesellschaftsvermögen haftet. Zur Gründung ist ein Grundkapital in Höhe von Euro 50.000,- erforderlich, welches in Aktien zerlegt ist. In Deutschland beträgt der Nennwert einer Aktie mindestens Euro 1,-. Organe der Aktiengesellschaft sind Hauptversammlung, Vorstand und Aufsichtsrat.