Aktionär
Eigentümer von Aktien einer Aktiengesellschaft und damit Gesellschafter bzw. Miteigentümer des Unternehmens. Aktionäre haben das Recht, den Aufsichtsrat zu wählen, welcher den Vorstand bestellt. Des Weiteren haben sie das Recht in der Hauptversammlung über für das Unternehmen wichtige Fragen abzustimmen, insbesondere über Entlastung von Vorstand/Aufsichtsrat und die Verwendung des Kapitals.