Aufsichtsrat
Gesetzlich vorgeschriebenes Organ bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Genossenschaften und Kapitalanlagegesellschaften. Er wird bei der Versammlung der Aktionäre bzw. Gesellschafter bestellt. Der Aufsichtsrat beruft, überwacht und berät die Geschäftsführung.
Die wichtigsten Aufgaben des Aufsichtsrats:
- Bestellung des Vorstandes der Aktiengesellschaft
- Kontrolle und Beratung des Vorstandes
- Prüfung des Geschäftsberichtes und des Jahresabschlusses
- Berichterstattung über den Geschäftsbericht und den Jahresabschluss in der Hauptversammlung