Bankgeschäft
Bankgeschäfte sind gem. § 1 Kreditwesengesetz Einlagegeschäfte, Pfandbriefgeschäfte, Kreditgeschäfte, Diskontgeschäfte, Finanzkommissionsgeschäfte, Depotgeschäfte, Garantiegeschäfte, Girogeschäfte, Emissionsgeschäfte sowie E-Geld-Geschäfte. Unternehmen, die Bankgeschäfte in Deutschland betreiben, benötigen nach § 32 Kreditwesengesetz eine Erlaubnis der BaFin.