Basel II
Basel II bezeichnet die Gesamtheit der Eigenkapitalvorschriften des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht. Mit seinem Regelwerk will der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, dem die Notenbanken und Aufsichtsbehörden der wichtigsten Industrieländer angehören, vor allem die Erfassung der Kreditrisiken verbessern. Die Regeln müssen gemäß den EU-Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG seit dem 1. Januar 2007 in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union für alle Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (= Institute) angewendet werden. Die Umsetzung in deutsches Recht ist durch das Kreditwesengesetz, die „Mindestanforderungen an das Risikomanagement“ (MaRisk) für die „zweite Säule“ von Basel II sowie die Solvabilitätsverordnung (SolvV) für die „erste“ und „dritte Säule“ von Basel II erfolgt.