Bezugsfrist
Zeitraum, in welchem die Altaktionäre ihr Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen ausüben können. Mindestzeitraum ist zwei Wochen. Wird die Bezugsfrist nicht genutzt, verfallen die Bezugsrechte.
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Zeitraum, in welchem die Altaktionäre ihr Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen ausüben können. Mindestzeitraum ist zwei Wochen. Wird die Bezugsfrist nicht genutzt, verfallen die Bezugsrechte.