Dividendengarantie
Bei Vorzugsaktien ist die Ausschüttung einer Mindestdividende vereinbart. Demgegenüber gewähren Vorzugsaktien kein Stimmrecht in der Hauptversammlung. In schlechten Geschäftsjahren muss zwar keine Dividendenausschüttung stattfinden, es werden jedoch in besseren Jahren zuerst die Aktien mit Dividendengarantie bedient, bevor Stammaktien eine Dividendenzahlung erhalten.