Eigene Aktien
Aktien, die sich im Besitz der Aktiengesellschaft befinden und grundsätzlich käuflich nicht zu erwerben sind. Nur in Ausnahmefällen ist ein Kauf bzw. Verkauf möglich, z.B. die Ausgabe an eigene Angestellte (Belegschaftsaktien) oder zur Abwendung von Schaden.