Emissionsgeschäft
Bankgeschäft im Sinne des Kreditwesengesetzes. Übernahme von Finanzinstrumenten für eigenes Risiko zur Platzierung oder die Übernahme gleichwertiger Garantien.
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Bankgeschäft im Sinne des Kreditwesengesetzes. Übernahme von Finanzinstrumenten für eigenes Risiko zur Platzierung oder die Übernahme gleichwertiger Garantien.