Finanzanlagen
Hierzu zählen Anteile an verbundenen Unternehmen, Ausleihungen an diese, Beteiligungen, Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht sowie Wertpapiere des Anlagevermögens.
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Hierzu zählen Anteile an verbundenen Unternehmen, Ausleihungen an diese, Beteiligungen, Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht sowie Wertpapiere des Anlagevermögens.