Glossar

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Finanzinnovationen

Darunter versteht man allgemein neue Finanzierungstechniken, -praktiken und –produkte an den Finanzmärkten.

Steuerrechtlich sind Finanzinnovationen Produkte, bei denen die Emissionsbedingungen des Produkts in einem oder mehreren Ausstattungsmerkmalen von einem Standardprodukt abweichen. Die Einordnung zu den Finanzinnovationen hat steuerrechtlich zur Folge, dass die Veräußerungs- oder Einlösungsgewinne auch außerhalb der Jahresfrist der Besteuerung unterliegen.

§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 a bis d Einkommenssteuergesetz erfasst die folgenden Finanzinnovationen:

Nullkupon-Anleihen (Zerobonds), Stripped Bonds, wenn die Trennung von Stammrecht und Zinsscheinen durch den Emittenten erfolgt, unverzinsliche Schatzanweisungen (U-Schätze), Finanzierungsschätze, von Kreditinstituten begebene auf- und abgezinste Sparbriefe, Optionsanleihen, Bundesschatzbrief Typ B, capped warrants, wenn „call“ und „put“ zusammen veräußert werden
Anleihen mit abgetrennten Zinsscheinen (Stripped Bonds) bei Trennung durch den Erwerber einer konventionellen Anleihe mit Zinskupons und Weiterveräußerung des Stammrechts oder der Zinsscheine zu einem abgezinsten Preis entsteht ein „künstlicher Zerobonds“
Aktienanleihen, Index-Anleihen mit (teil-) garantierter Rückzahlung des überlassenen Kapitalvermögens
Floater (Gleitzinsanleihen) und Step-Down-Anleihen, Kombizinsanleihen, Step-up Anleihen

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