Finanzinstrument
Nach dem Kreditwesengesetz sind Finanzinstrumente zum einem alle Verträge, die für eine der beteiligten Seiten einen finanziellen Vermögenswert und für die andere Seite eine finanzielle Verbindlichkeit oder ein Eigenkapitalinstrument schaffen und zum anderem Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Devisen oder Rechnungseinheiten sowie Derivate.