Finanzkommissionsgeschäft
Darunter versteht man die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten (z. B. Aktien, festverzinsliche Wertpapiere) im eigenen Namen für fremde Rechnung. Nach dem Kreditwesengesetz handelt es sich um Bankgeschäfte, deren betreiben die Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz durch die BaFin bedürfen.