Inhaberaktien
Aktienurkunde, die nicht auf den Namen lautet. Der jeweilige Inhaber kann die verbrieften Rechte geltend machen, ohne dass er den Nachweis erbringen muss, der tatsächliche Inhaber der Aktie zu sein.
Nutzen Sie unser Glossar zum Kapitalmarktrecht. Einfach per Mouseklick informieren!
Aktienurkunde, die nicht auf den Namen lautet. Der jeweilige Inhaber kann die verbrieften Rechte geltend machen, ohne dass er den Nachweis erbringen muss, der tatsächliche Inhaber der Aktie zu sein.