Investmentgesellschaften
Auch Kapitalanlagegesellschaft (KAG) genannt. Sind Kreditinstitute und unterliegen dem Investmentgesetz (InvG) als auch dem Kreditwesengesetz (KWG). Ihr Geschäftsbereich ist darauf ausgerichtet, das bei ihnen von den Anlegern eingelegte Geld im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapiere, Beteiligungen, Immobilien anzulegen. Investmentgesellschaften müssen in Deutschland in der Rechtsform der Aktiengesellschaft (AG) oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) geführt werden.