Kreditwesengesetz
Das Kreditwesengesetz enthält Vorschriften über das Betreiben von Kreditinstituten, sowie über die Bankenaufsicht. Zweck des Kreditwesengesetzes ist der Gläubigerschutz und die Wahrung der Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft.
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Das Kreditwesengesetz enthält Vorschriften über das Betreiben von Kreditinstituten, sowie über die Bankenaufsicht. Zweck des Kreditwesengesetzes ist der Gläubigerschutz und die Wahrung der Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft.