Mantel
Urkunde, die das eigentliche Anteils- bzw. Forderungsrecht von Wertpapieren verbrieft. Nur Mantel und Bogen bilden das vollständige Wertpapier.
Bei einer Kapitalgesellschaft die Gesamtheit aller Anteilsrechte, die ohne den eigentlichen Geschäftsbetrieb ver- oder gekauft werden kann. Durch Mantelkauf kann eine Neugründung im Sinne des Handelsrechts umgangen werden.