Nachschussverpflichtung
Vertraglich vereinbarte Haftung des Anlegers für entstandene Verluste, deren Höhe über die vereinbarte ursprüngliche Einlagesumme hinausgeht.
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Vertraglich vereinbarte Haftung des Anlegers für entstandene Verluste, deren Höhe über die vereinbarte ursprüngliche Einlagesumme hinausgeht.