Nominalkapital
Nennkapital. Grundkapital eines Unternehmens. Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) wird das Nominalkapital als Stammkapital bezeichnet. Bei einer Aktiengesellschaft heißt es hingegen Grundkapital. Es wird gemäß § 272 Absatz 1 HGB als „gezeichnetes Kapital“ bezeichnet.