Pflichtblatt
Jede Börse hat eine Zeitung als Pflichtblatt. Diese wird von der Zulassungsstelle der Börsen bestimmt. Die Emittenten von Wertpapiere müssen in der Zeitung alle vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlichen, z. B. Börsenprospekte, Termine der Hauptversammlung, Jahresabschlüsse, Bezugsrechte, Auslosungen.