Squeeze out
Vorgehensweise, einen sehr kleinen Rest von Aktionären mittels einer Barabfindung aus der Aktiengesellschaft herauszudrängen. Voraussetzung für einen Squeeze-out ist, dass ein Mehrheitsaktionär über mindestens 95 Prozent der Anteile verfügt. In Deutschland ist der Squeeze out seit 2002 möglich und kann sowohl bei einer Aktiengesellschaft (AG) als auch bei einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) durchgeführt werden.