Ungeregelter Freiverkehr
Gegenstück zum geregelten Freiverkehr. Der ungeregelte Freiverkehr beschränkt sich auf den Telefonhandel. Hier gibt es weder Formvorschriften noch irgendeine Überwachung des Handels und der Kursnotierungen.
Nutzen Sie unser Glossar zum Kapitalmarktrecht. Einfach per Mouseklick informieren!
Gegenstück zum geregelten Freiverkehr. Der ungeregelte Freiverkehr beschränkt sich auf den Telefonhandel. Hier gibt es weder Formvorschriften noch irgendeine Überwachung des Handels und der Kursnotierungen.