Unter pari Emission
Ausgabe von Wertpapieren zu weniger als100 % ihres Nennwertes. Unter-Pari-Emission von Aktien ist gem. § 9 AktG verboten, bei Anleihen ist sie die Regel.
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Ausgabe von Wertpapieren zu weniger als100 % ihres Nennwertes. Unter-Pari-Emission von Aktien ist gem. § 9 AktG verboten, bei Anleihen ist sie die Regel.