30. November 2017 | Im November wurden im Bundesgesetzblatt die bereits mit dem Kleinanlegerschutzgesetz beschlossenen weiteren Änderungen zum Verkaufsprospektgesetz und der dazugehörigen Verordnung verkündet. Diese betreffen die Anforderungen an Verkaufsprospekt und Vermögensanlagen-Informations-Blatt zur Darstellung der Anlegergruppe, an die sich das Angebot der Vermögensanlagen richtet. Die Änderungen treten am 03. Januar 2018 in Kraft.
Im November wurden im Bundesgesetzblatt die bereits mit dem Kleinanlegerschutzgesetz beschlossenen weiteren Änderungen zum Verkaufsprospektgesetz und der dazugehörigen Verordnung verkündet. Diese betreffen die Anforderungen an Verkaufsprospekt und Vermögensanlagen-Informations-Blatt zur Darstellung der Anlegergruppe, an die sich das Angebot der Vermögensanlagen richtet. Die Änderungen treten am 03.Januar 2018 in Kraft.
Die neuen Prospektinhalte umfassen die erforderlichen Angaben zu der Anlegergruppe, auf die die Vermögensanlage abzielt, vor allem im Hinblick auf den Anlagehorizont des Anlegers und zu möglichen Verlusten, die sich aus der Vermögensanlage ergeben können.
Dadurch soll der Privatanleger zusätzliche Informationen erhalten, an Hand derer er beurteilen kann, ob die Vermögensanlage seinen Anlagezielen entspricht. Diese Regelung ist erforderlich weil die Anbieter von Vermögensanlagen, soweit sie keine Finanzdienstleister mit KWG-Erlaubnis sind, nicht unter die MiFID-II-Bestimmungen fallen. Somit ist eine Zielmarktbestimmung auch für Vermögensanlagen zu erstellen, deren Konzeption nicht den Regelungen des Wertpapierhandelsgesetzes unterfällt.
Über die Einzelheiten der Zielmarktbestimmung informiert ausführlich die im Dezember erscheinende Ausgabe unseres Mandantenmagazins inPuncto.
IHRE
Christina Gündel
Rechtsanwältin, PR-Referentin
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