12. August 2011 | Zwanzig Tage nach ihrer Veröffentlichung ist die europäische „Richtlinie zur Regulierung Alternativer Investment Fonds Manager“ (AIFM) in Kraft getreten.
Sie muss nun innerhalb einer Frist von zwei Jahren durch die Mitgliedsländer umgesetzt werden. In Deutschland soll dies durch das „Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagengesetz“ geschehen. Voraussichtlich soll dieses bis zur Mitte 2012 in Kraft treten. Damit werden auch die Auflegung und der Vertrieb von geschlossenen Fonds künftig umfassend reguliert werden.
Der „Verband geschlossene Fonds“ (VGF) begrüßt die Gesetzesinitiative als Meilenstein zu einer umfassenden Regulierung und als Schritt hin zu vergleichbaren Wettbewerbsbedingungen mit anderen Assetklassen. Nachdem sich geschlossene Fonds in den vergangenen Jahren erheblich professionalisiert haben, kämen sie nun auch gesetzlich im weißen Kapitalmarkt an, so der VGF-Hauptgeschäftsführer gegenüber der Zeitschrift Cash.
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