Anlage von Eigenmitteln einer zugelassenen KVG:

 

 

24. Juli 2015 | Die BaFin stellt FAQ zu den zulässigen Vermögensgegenständen bei der Anlage eigener Mittel zur Diskussion der Marktteilnehmer.

BaFin stellt Entwurf für FAQ zur Anlage von Eigenmitteln bei Kapitalverwaltungsgesellschaften zur Diskussion

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 17. Juni 2015 einen Entwurf eines FAQ zur Anlage von Eigenmitteln gemäß § 25 Absatz 7 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) zur Konsultation gestellt.

Der FAQ soll ausgewählte Fragen im Zusammenhang mit der Anlage von Eigenmitteln gemäß § 25 Abs. 7 KAGB beantworten, wonach eine zugelassene Kapitalverwaltungsgesellschaft (für OGAW und/oder AIF) ihre Eigenmittel entweder in „liquiden Mitteln“ zu halten oder in Vermögensgegenstände zu investieren hat, die „kurzfristig unmittelbar in Bankguthaben umgewandelt“ werden können und „keine spekulativen Positionen“ enthalten.

So gehören bspw. Termin- und Festgelder mit Kündigungsfristen von bis zu drei Monaten zu den zulässigen Anlagegegenständen, während dies bei Anteilen und Aktien an geschlossenen Investmentvermögen nicht der Fall ist.

Die Branchenteilnehmer werden gleichzeitig aufgefordert, bis zum 16. Juli 2015 Stellungnahmen zu den Entwürfen bei der BaFin einzureichen, die auf der Internetseite der BaFin veröffentlicht werden.

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