Anlegerschutzgesetz vorerst verschoben

     

     

     

    09. Juli 2010 | Die Regierung hat den geplanten Beschluss des Gesetzentwurfs zur „Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes“ verschoben.

    Grund ist ein Streit innerhalb der Koalition über die Einstufung geschlossener Fonds. Denkbar wäre sowohl eine Einordnung als Finanzinstrumente im Sinne des KWG als auch eine Regulierung nach dem Gewerberecht.

    Für den freien Finanzvertrieb ist das Thema von außerordentlicher Bedeutung. Im Falle einer Unterwerfung unter das WpHG und KWG dürfen Vermittler geschlossene Fonds künftig nur noch dann vertreiben, wenn sie über eine Zulassung als Finanzdienstleistungsinstitut verfügen oder sich einem Haftungsdach anschließen und als gebundener Agent im Namen und Auftrag eines Finanzdienstleistungsinstituts tätig werden.

    Ein zeitnaher Beschluss ist nicht eben wahrscheinlich – soll er noch vor der Sommerpause gefasst werden, müsste der Streit vor dem 14. Juli beigelegt sein.

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