21. April 2010 | Nach einem Kabinettsbeschluss soll die Anrechnung von Kernkapital im Rahmen Finanzmarktregulierung erschwert werden.
So sollen auch die Regelungen des KWG über die Anforderungen an Kernkapital In Bezug auf stille Beteiligungen erheblich verschärft werden.
Genügte bisher für die Berücksichtigung als Kernkapital eine Überlassungsdauer von 5 Jahren, so sollen es künftig 30 Jahre sein. Das Akquirieren von Kernkapital über stille Beteiligungen wird somit erheblich erschwert, sollte es bei diesem Vorhaben bleiben. Daran ändern auch die wenig unternehmerfreundlichen Übergangsregelungen nichts.
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