10. Juni 2020 | Die Bundesanstalt hat Entwürfe der überarbeiteten Merkblätter zu den Geschäftsleitern gemäß KWG, ZAG und KAGB und zu den Mitgliedern von Verwaltungs- oder Aufsichtsorganen gemäß KWG und KAGB sowie verschiedener Formulare der Anzeigenverordnung zur Konsultation gestellt. Stellungnahmen sind bis zum 17.07.2020 möglich.
Die Bundesanstalt hat Entwürfe der überarbeiteten Merkblätter zu den Geschäftsleitern gemäß KWG, ZAG und KAGB und zu den Mitgliedern von Verwaltungs- oder Aufsichtsorganen gemäß KWG und KAGB sowie verschiedener Formulare der Anzeigenverordnung zur Konsultation gestellt. Stellungnahmen sind bis zum 17.07.2020 möglich.
Hintergrund der Änderungen ist, dass Leitlinien der EBA und ESMA zur Bewertung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen (EBA/GL/2017/12) und zur internen Governance (EBA/GL/2017/11) in die Verwaltungspraxis der BaFin übernommen werden sollen.
Die Bundesanstalt hat zu beiden Leitlinien eingeschränkte Compliance-Erklärungen abgegeben, die auf den Internetseiten der EBA bzw. der ESMA eingesehen werden können.
Wesentliche Änderungen:
Dem Merkblatt sind neben einer Inhaltsübersicht auch Begriffsbestimmungen vorangestellt.
Die Anzeigepflichten gegenüber der BaFin im Rahmen der sog. „Fit and Proper-Prüfung“ wurden ausgeweitet, Anforderungen vertieft und konkretisiert sowie Hinweise zu den zu verwendenden überarbeiteten Formularen aufgenommen. Gleiches gilt für die von Wertpapierfirmen aufgrund europäischer Verordnungen zu verwendenden Formulare.
Künftig sind Anzeigen bzgl. der Absicht der Bestellung, des Vollzugs der Bestellung, sowie Änderungen und Wiederbestellung der Geschäftsleitung/ Aufsichtsorganen innerhalb von 2 Wochen statt bisher 4 Wochen gegenüber der BaFin mitzuteilen. Neu aufgenommen wurde der Hinweis, dass die BaFin bei Klärungsbedarf den jeweiligen Personen Gelegenheit zu einem Gespräch (Interview) geben kann.
Auch in Sachen Mandatszählung wurden hinsichtlich der materiellen Anforderungen an Geschäftsleiter und Mitglieder von Aufsichtsorganen Anpassungen vorgenommen.
Darüber hinaus enthält der Entwurf Anforderungen an interne Richtlinien und Prozesse der Institute (Eignung, Diversität, Einführungs- und Schulung, Umgang mit Interessenkonflikten). Außerdem wurden Hinweise zu Pflichten der Institute (Durchführung von internen Prüfungen der individuellen und kollektiven Eignung von Organmitgliedern, Eignungsprüfung von Inhabern von Schlüsselfunktionen, Umgang mit Interessenkonflikten) in den Merkblatt-Entwurf aufgenommen.
Die BaFin ist bestrebt in Fällen, in denen Sie die Aufsicht ausübt, innerhalb von maximal 4 Monaten nach Erhalt der vollständigen Unterlagen die Überprüfung der fachlichen und der persönlichen Eignung abzuschließen.
BaFin-Konsultation 06/2020 (BA): Geschäftsleiter und Aufsichtsorgane Geschäftszeichen BA 51-FR 1903-2019/0001
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