18. Juni 2018 | Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an das Beschwerdemanagement veröffentlicht.
Ziel des Rundschreibens ist es, für CRR-Kreditinstitute, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute einen einheitlichen Umgang mit Kunden- und Anlegerbeschwerden sicherzustellen. Zu diesem Zweck definiert die BaFin die Mindestanforderungen an das Beschwerdemanagement. Gleichzeitig werden die Leitlinien zur Beschwerdeabwicklung für den Wertpapierhandel und das Bankwesen des Gemeinsamen Ausschusses der Europäischen Aufsichtsbehörden umgesetzt.
Für das Beschwerdemanagement in Wertpapierdienstleistungsunternehmen finden sich entsprechende Ausführungen im Modul BT 12.1 des kürzlich veröffentlichten BaFin-Rundschreibens zu den Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp). Die zeitgleich zur Konsultation des Rundschreibens im vergangenen Jahr angehörte Allgemeinverfügung zur Einführung einer Beschwerdeberichtspflicht von CRR-Kreditinstituten, wird die BaFin hingegen bis auf Weiteres nicht erlassen.
BaFin-Rundschreiben 06/2018 (BA und WA)- Mindestanforderungen an das Beschwerdemanagement) vom 04.05.2018
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