19. Juni 2015 | Die Marktkennzahlen machen deutlich – das Angebot von prospektpflichtigen Vermögensanlagen ist stark rückläufig, während die Zulassungen von Kapitalverwaltungsgesellschaften nach KAGB zur Verwaltung von Investmentvermögen stark ansteigen.
BaFin veröffentlicht Jahresbericht 2014 mit Marktkennzahlen zum VermAnlG und KAGB
Aus dem am 12. Mai veröffentlichten Jahresbericht der BaFin für das Jahr 2014 geht hervor, dass auch in 2014 die Anzahl der Prospektbilligungsanträge nach dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) stark rückläufig war und sich wiederum mehr als halbierte. 2014 prüfte die BaFin insgesamt 104 (in 2013: 257; in 2012 412; in 2011: 456; in 2010 535) Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte, von denen sie in 2014 insgesamt 53 (in 2013: 197; in 2012: 308, in 2011: 342, in 2010: 400) billigte und zwei Angebote untersagte. Die verbleibenden 59 (in 2013: 72) Billigungsanträge wurde von den Anbietern selbst zurückgezogen. Die Zahl der Rücknahmen bewegte sich 2014 weiter auf vergleichsweise hohem Niveau. Zurückzuführen ist dies nach Einschätzung der BaFin auf die seit Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) veränderte Rechtslage. So bereite es den Anbietern nach wie vor Schwierigkeiten, eine überwiegend operative Tätigkeit der Emittenten in dem vertraglichen Regelwerk darzustellen.
Mit der geringeren Anzahl von gebilligten Verkaufsprospekten korrespondiert die stark gestiegene Anzahl der Zulassungen von Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG). Die BaFin erteilte 2014 insgesamt 97 deutschen KVGs eine Erlaubnis nach dem KAGB, Investmentvermögen zu verwalten (in 2013: sechs). Drei KVGs gaben ihre Erlaubnis zurück. Ende 2014 verfügten damit 113 KVGs über eine Erlaubnis nach dem KAGB. Daneben registrierten sich bis Ende 2014 insgesamt 143 KVGs nach § 44 KAGB.
Gleichzeitig genehmigte die BaFin in 2014 insgesamt 87 neue Publikumsinvestmentvermögen (davon 57 OGAW, sieben offene Publikums-AIF und 23 geschlossene Publikums-AIF) und 734 Umstellungen von Publikumsinvestmentvermögen (davon 585 OGAW und 149 offene Publikums-AIF).
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