15. Juni 2016 | Die Marktkennzahlen machen deutlich – das Angebot von prospektpflichtigen Vermögensanlagen und alternativen Investmentfonds zog leicht an.
BaFin veröffentlicht Jahresbericht 2015 mit Marktkennzahlen zum VermAnlG und KAGB
Aus dem am 10. Mai 2016 veröffentlichten Jahresbericht der BaFin für das Jahr 2015 geht hervor, dass in 2015 die Anzahl der Prospektbilligungsanträge nach dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) aufgrund der Neuregelungen des sog. Kleinanlegerschutzgesetzes leicht angestiegen ist. 2015 prüfte die BaFin insgesamt 123 (in 2014: 104; in 2013: 257; in 2012 412; in 2011: 456; in 2010 535) Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte, von denen sie in 2015 insgesamt 50 (in 2014: 53; in 2013: 197; in 2012: 308; in 2011: 342; in 2010: 400) billigte und aber letztes Jahr kein Angebot (in 2014: 2) untersagte. In 2015 wurden 36 Billigungsanträge von den Anbietern selbst zurückgezogen. Die Zahl der Rücknahmen (ca. 30%) bewegte sich auch 2015 weiter auf hohem Niveau.
Mit der geringeren Anzahl von gebilligten Verkaufsprospekten korrespondiert die stark gestiegene Anzahl von Investmentfondsangeboten. Die BaFin genehmigte in 2015 insgesamt 230 (in 2014: 87) neue Publikumsinvestmentvermögen – davon 121 (in 2014: 57) OGAW, 36 (in 2014: sieben) offene Publikums-AIF und 73 (in 2014: 23) geschlossene Publikums-AIF.
Gleichzeitig nahm die Anzahl der registrierten und zugelassenen Kapitalverwaltungsgesellschaften zu. Die BaFin erteilte 2015 insgesamt 26 (in 2014: 97; in 2013: sechs) deutschen KVGs eine Erlaubnis nach dem KAGB, Investmentvermögen zu verwalten. Eine einzige (in 2014: drei) KVG gab ihre Erlaubnis zurück. Ende 2015 verfügten damit 138 (in 2014: 113) KVGs über eine Erlaubnis nach dem KAGB. Daneben registrierten sich bis Ende 2015 insgesamt weitere 73 (in 2014: 143) KVGs nach § 44 KAGB. Die Zahl der insgesamt registrierten Kapitalverwaltungsgesellschaften lag damit Ende 2015 bei 218 (Vorjahr: 143).
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