BaFin veröffentlicht Jahresbericht 2017 mit Marktkennzahlen zum VermAnlG und KAGB; Anzahl der Vermögensanlagenangebote steigt deutlich

 

 

11. Juni 2018 | Aus dem am 03. Mai 2018 veröffentlichten Jahresbericht der BaFin für das Jahr 2017 geht hervor, dass in 2017 die Anzahl der Prospektbilligungsanträge nach dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) im Verhältnis zum Vorjahr über 30% gesunken ist.

2017 prüfte die BaFin insgesamt 121 (in 2016: 179; in 2015: 123; in 2014: 104; in 2013: 257; in 2012 412; in 2011: 456; in 2010 535) Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte, von denen sie in 2017 insgesamt 93 (in 2016: 77; in 2015: 50; in 2014: 53; in 2013: 197; in 2012: 308; in 2011: 342; in 2010: 400) billigte. Die Billigungsquote stieg damit deutlich von ca. 43% auf ca. 77%. Weiterhin wurden für die prospektfreien Schwarmfinanzierungen 653 (Vorjahr: 263) Vermögensanlagen-Informationsblätter bei der BaFin hinterlegt oder gebilligt. Damit betrug die von der BaFin erfasste Anzahl von neuen Vermögensanlagenangeboten insgesamt 774, wovon ca. 84% auf prospektfreie Schwarmfinanzierungen entfielen. Die Anzahl der Angebote von Vermögensanlagen erreichte also ungefähr das Niveau von 2005. Damals war die allgemeine Prospektpflicht für Vermögensanlagen eingeführt worden.

Mit der gesunkenen Anzahl von Prospektbilligungsanträgen für Vermögensanlagen korrespondiert teilweise die gesunkene Zahl von Publikums-Investmentangeboten. Die BaFin genehmigte in 2017 insgesamt 138 (in 2016: 151; in 2015: 230; in 2014: 87) neue Publikumsinvestmentvermögen – davon 96 (in 2016; 99, in 2015: 121; in 2014: 57) OGAW, sieben (in 2016: zwölf; 2015: 36; in 2014: sieben) offene Publikums-AIF und 24 (in 2016: 40; 2015: 73; in 2014: 23) geschlossene Publikums-AIF. Die Neu-Angebote im Bereich der geschlossenen Publikums-AIF erreichten somit nur 60% des Vorjahresniveaus.

Gleichzeitig blieb die Gesamtanzahl der zugelassenen Kapitalverwaltungsgesellschaften mit 136 trotz Neuzulassungen aufgrund von Rückgaben konstant. Daneben registrierten sich bis Ende 2017 insgesamt weitere 52 (in 2016: 50; 2015: 73; in 2014: 143) KVGs nach § 44 KAGB. Die Zahl der insgesamt registrierten Kapitalverwaltungsgesellschaften lag damit unter Berücksichtigung von Rückgaben und Vollzulassungen Ende 2017 bei 314 (in 2016: 260; 2015: 218; in 2014: 143).

In der nächsten Ausgabe unseres Mandantenmagazins inPuncto. berichten wir ausführlich über die Marktentwicklungen bei den von der BaFin beaufsichtigten Unternehmen und Produktangeboten einschließlich unserer Erwartungen für die nächsten Jahre.

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