Die BaFin hat am 14. Mai 2024 ihren Jahresbericht für 2023 veröffentlicht. Im Aufwärtstrend: der deutsche Markt für offene Publikumsinvestmentvermögen und KVGen mit KAGB-Registrierung. Zuwachs gab es auch für Zahlungs- und E-Geld-Institute.
Im Bereich Finanzdienstleistungen nach KWG stieg die Zahl der Kryptoverwahrer leicht an. Rückläufig war dagegen die Entwicklung bei Leasing- und Factoring-Instituten. Gleiches gilt für kleine Wertpapierinstitute nach WpIG, die Finanzportfolioverwaltung, Anlageberatung- oder -vermittlung erbringen.
Im Bereich Vermögensanlagen/ Wertpapiere manifestiert sich die Tendenz zu Prospekt – oder Billigungs-freien Angeboten.
Insgesamt verzeichnete die BaFin einen deutlichen Anstieg der zurückgezogenen Anträge. Ursächlich dafür dürfte die gestiegene Dauer der BaFin-Verfahren sein.
Im Jahr 2023 gab es 841 Erlaubnisanfragen (Vorjahr: 1.006). Ein Großteil davon bezog sich auf Zahlungsdienste und kryptobasierte Geschäftsmodelle.
Zahlungs- und E-Geld-Institute
Im Jahr 2023 stieg die Anzahl der Zahlungs- und E-Geldinstitute leicht an auf 84 Institute mit einer Erlaubnis oder Registrierung, Zahlungsdienste zu erbringen oder das E-Geld-Geschäft zu betreiben (Vorjahr: 81). Die BaFin erteilte fünf Erlaubnisse nach dem ZAG.
Bei den laufenden Verfahren stieg allerdings auch die Zahl der Antragsteller, die ihre Anträge zurückzogen.
Finanzierungsleasing- und Factoringinstitute
Die Zahl der in 2023 beaufsichtigten Leasing- und Factoring-Institute hat sich auf 385 (Vorjahr: 399) reduziert. Gleichzeitig gab es aber deutlich mehr Verfahren zu Geschäftsleiterveränderungen.
Ursache hierfür war die ab dem 1. Januar 2024 geltende gesetzliche Änderung, dass jedes Finanzierungsleasing- und Factoringinstitut über mindestens zwei Geschäftsleiter verfügen muss (§ 33 Absatz 1 Nr. 5 KWG).
Kryptoverwahrgeschäft
Die Anzahl beaufsichtigter Kryptoverwahrer stieg leicht an von 5 auf 9 Institute mit Erlaubnis nach § 32 Absatz 1 KWG.
2023 gab es vier neue Erlaubnisse für das Kryptoverwahrgeschäft. Es wurden aber auch vier Anträge zurückgenommen. In zwei Fällen versagte die BaFin eine Erlaubnis.
Wertpapierinstitute
Die Anzahl der Wertpapierfirmen ist seit Inkrafttreten des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG) in 2021 weiter gesunken – auf 720 (Vorjahr: 738) beaufsichtigte Institute.
In Deutschland ist die Mehrzahl der Unternehmen, die Wertpapierdienstleistungen, wie Anlageberatung, Anlagevermittlung und Finanzportfolioverwaltung erbringen, als kleine Wertpapierfirma einzustufen. Die Anzahl kleiner Wertpapierfirmen ging weiter zurück (607 – Vorjahr: 636 – 2021: 665)
Allerdings gab es 2023 einen Anstieg mittlerer Wertpapierfirmen (112 – Vorjahr: 101).
Von 23 auf 16 gesunken ist die Anzahl der erteilten Neu-Erlaubnisse für Unternehmen, die Wertpapierdienstleistungen erbringen.
Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen)
Der deutsche Markt für offene Publikumsinvestmentvermögen wuchs, gemessen an der Zahl der verwalteten Investmentvermögen, auch im Jahr 2023 weiter. Sowohl Spezial- als auch Publikumsfonds verzeichneten Mittelzuflüsse.
Auch in 2023 gab es 144 Unternehmen mit Erlaubnis nach dem KAGB – zwei deutsche KVGen erhielten die Neu-Erlaubnis, Investmentvermögen zu verwalten (Vorjahr: sechs Gesellschaften).
Außerdem gab es drei Erlaubnis-Erweiterungen für das Angebot zusätzlicher Assetklassen oder die Verwaltung zusätzlicher Arten von Investmentvermögen. Zwei Gesellschaften gaben ihre Erlaubnis zurück.
Die Anzahl registrierter Unternehmen stieg gegenüber dem Vorjahr von 523 auf 540 an. Davon ließen sich 54 KVGen nach § 44 KAGB neu-registrieren (Vorjahr 85). 37 Gesellschaften gaben ihre Registrierung zurück.
Prospekte und Informationsblätter
Wertpapierprospekte /WIB
Die Anzahl gebilligter Prospekte sank auf 200 (Vorjahr: 215); die Rücknahmen stiegen an auf 44 (Vorjahr: 22).
Auch die Anzahl der Verfahren zu Wertpapierinformationsblättern (WIB) sank auf 121 (Vorjahr: 185). Davon gab es 101 Gestattungen, 17 Rücknahmen und 3 Versagungen.
Verkaufsprospekte für Vermögensanlagen
Von 22 eingereichten Verkaufsprospekten für Vermögensanlagen betrafen 14 Beteiligungen an Kommanditgesellschaften, vier Genussrechte, drei Namensschuldverschreibungen und eine sonstige Anlage nach § 1 Absatz 2 Nr. 7 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG).
Ein Großteil der Prospekte hatte Solar- bzw. Windkraftanlagen als Anlageobjekte (jeweils acht Prospekteingänge).
Vermögensanlagen-Informationsblätter (VIB)
Die Anzahl der eingereichten Vermögensanlagen-Informationsblätter (VIB) sank auf 535 (Vorjahr: 556). Es gab 432 Gestattungen (Vorjahr: 498). Zugleich zogen die Anbieter mehr Anträge zurück (45) als im Vorjahr (34).
Über 80 Prozent der VIB betrafen Nachrangdarlehen, bei rund 14 Prozent der VIBs handelte es sich um partiarische Darlehen.
Gegenstand der VIBs waren vor allem Anlageobjekte aus der Solar- und der Immobilienbranche.
Quelle: Jahresbericht 2023 der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
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