20. März 2008 | Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf beschlossen, durch den die Bearbeitung von aktienrechtlichen Streitigkeiten zwischen Gesellschaften und ihren Aktionären beschleunigt werden soll.
Danach soll der Instanzenzug in Fällen von Beschlussmängelklagen oder Spruchverfahren zur Bestimmung von Abfindungssummen verkürzt werden, indem die erstinstanzliche Zuständigkeit an das Oberlandesgericht vergeben wird. Die Initiatoren versprechen sich davon insbesondere eine kürzere Zeit der Blockade, in der Unternehmen außer Stande sind, die in Hauptversammlungen gefassten Beschlüsse umzusetzen.
Ziel ist insbesondere die Schwächung des Drohpotentials von sogenannten Berufsklägern. Diese führen bewusst Beschlussmängel herbei und erheben unter Berufung auf diese Mängel Anfechtungsklagen. Ziel dieser Kläger ist jedoch nicht die Beseitigung des jeweiligen Beschlusses, sondern finanzielle Zugeständnisse des Unternehmens, die in der Hoffnung auf eine schnelle Durchsetzung des Beschlüsse und Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit gemacht werden.
Das im Bereich der „räuberischen Anfechtungsklagen“ Handlungsbedarf besteht, ist nahezu unbestritten: Statistiken zufolge ist die Zahl von Beschlussmängelklagen von 1980 bis 2006 um das 60-fache gestiegen – bereinigt um den Anstieg der Zahl von Aktiengesellschaften bedeutet dies eine reale Steigerung um mehr als das achtfache. Dabei lassen sich 70 Prozent der Klagen auf einen Kreis von gerade einmal 40 Berufsklägern zurückführen.
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