BGH: Wertpapierprospekt kann auch ohne Übergabe ursächlich für Anlageentscheidung sein

 

 

 

20. März 2008 | Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) kann eine gesetzliche Prospekthaftung auch dann in Frage kommen, wenn dem Anleger nachweislich gar kein Prospekt ausgehändigt worden ist.

Der Kläger hatte in diesem Fall eine stille Beteiligung an einer AG gezeichnet. In dem für diese Beteiligung veröffentlichten Prospekt fehlten wesentliche Risikohinweise. Ein entsprechender Prospekt war ihm jedoch nicht ausgehändigt worden. Mit dieser Begründung verneinte das Berufungsgericht den Anspruch auf Schadensersatz im Wege der Prospekthaftung – zu Unrecht wie der BGH entschied:

Eine Prospekthaftung komme immer dann zum tragen, wenn der Inhalt des Wertpapierprospekts ursächlich für die Anlageentscheidung gewesen sei. Dies sei nach allgemeiner Lebenserfahrung regelmäßig der Fall, könne jedoch im Einzelfall widerlegt werden. Hier sei aber entgegen der Ansicht der Berufungsgerichts der Prospekt ursächlich für die Anlageentscheidung gewesen, denn:

Die für die Anwerbung von Gesellschaftern zuständige Vermittlungsgesellschaft sei angewiesen worden, die Beratungsgespräche auf der Grundlage des Prospekts durchzuführen. Weitere Informationen hätten den Vermittlern nicht vorgelegen, sodass Risiken, die im Prospekt fehlten, den Anlegern auch nicht auf anderem Wege zur Kenntnis gebracht werden konnten. Aus diesem Grund sei der Prospekt für die Anlageentscheidung ursächlich und eine Prospekthaftung einschlägig gewesen.

IHRE
ANSPRECHPARTNER

Christina Gündel

Rechtsanwältin, PR-Referentin
  +49 (551) 789 669 0
  cg@gk-law.de

 

Dr. Matthias Gündel

Geschäftsführer, Rechtsanwalt
  +49 (551) 789 669 0
  mg@gk-law.de

 

Irena Behnke

Rechtsanwältin
  +49 (551) 789 669 0
  cg@gk-law.de

 

Jan Barufke

Rechtsanwältin
  +49 (551) 789 669 0
  mg@gk-law.de

 

BLOG
BEITRÄGE

BLOGBEITRÄGE
ZUM THEMA

21.06.2024

BGH: Kein Nachtrag für Blind-Pool-Prospekt bei Fristablauf einer Kaufoption

In einem aktuellen Beschluss führt der BGH aus, unter welchen Voraussetzungen ein Prospektnachtrag bei einem Blind-Pool zu erstellen ist und wann ein Informationsblatt Prospektqualität hat.

GK-law.de – Aktuell Newsletter
10.06.2024

Aufwärtstrend für ELTIF

Nach Angaben der Ratingagentur Scope haben ELTIF 2023 in Bezug auf Anzahl und Volumen um rund ein Viertel zugelegt. Auch in Deutschland zeichnet sich ein Aufwärtstrend ab. Ursächlich ist die novellierte ELTIF-Verordnung „ELTIF 2.0“, die Erleichterungen für Anbieter und Vertrieb dieser Fonds bringt.

GK-law.de – Aktuell Newsletter
04.06.2024

BMF-Schreiben zu vermögenswirksamen Leistungen

Am 31. Mai 2024 hat das BMF ein Anwendungsschreiben zu vermögenswirksamen Leistungen (VL) veröffentlicht. Die Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage werden verdoppelt und bei Mitarbeiterkapitalbeteiligungen steigt der Steuerfreibetrag auf 2.000 Euro.

GK-law.de – Aktuell Newsletter
29.05.2024

Langsam aber gewaltig: Boom mit ELTIF 2.0 in Sicht?

European Lonterm Investment Funds (kuz: ELTIF) gibt es bereits seit 2015. Seit dem 10. Januar 2024 ist die novellierte ELTIF-Verordnung „ELTIF 2.0“ anzuwenden. Sie bringt nun Erleichterungen für Anbieter und Vertrieb dieser Fonds.

Dr. Matthias Gündel Geschäftsführer, Rechtsanwalt
Christina Gündel Rechtsanwältin, PR-Referentin

WEITERE
PUBLIKATIONEN

21.06.2024

BGH: Kein Nachtrag für Blind-Pool-Prospekt bei Fristablauf einer Kaufoption

In einem aktuellen Beschluss führt der BGH aus, unter welchen Voraussetzungen ein Prospektnachtrag bei einem Blind-Pool zu erstellen ist und wann ein Informationsblatt Prospektqualität hat.

GK-law.de – Aktuell Newsletter
10.06.2024

Aufwärtstrend für ELTIF

Nach Angaben der Ratingagentur Scope haben ELTIF 2023 in Bezug auf Anzahl und Volumen um rund ein Viertel zugelegt. Auch in Deutschland zeichnet sich ein Aufwärtstrend ab. Ursächlich ist die novellierte ELTIF-Verordnung „ELTIF 2.0“, die Erleichterungen für Anbieter und Vertrieb dieser Fonds bringt.

GK-law.de – Aktuell Newsletter
04.06.2024

BMF-Schreiben zu vermögenswirksamen Leistungen

Am 31. Mai 2024 hat das BMF ein Anwendungsschreiben zu vermögenswirksamen Leistungen (VL) veröffentlicht. Die Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage werden verdoppelt und bei Mitarbeiterkapitalbeteiligungen steigt der Steuerfreibetrag auf 2.000 Euro.

GK-law.de – Aktuell Newsletter
29.05.2024

Langsam aber gewaltig: Boom mit ELTIF 2.0 in Sicht?

European Lonterm Investment Funds (kuz: ELTIF) gibt es bereits seit 2015. Seit dem 10. Januar 2024 ist die novellierte ELTIF-Verordnung „ELTIF 2.0“ anzuwenden. Sie bringt nun Erleichterungen für Anbieter und Vertrieb dieser Fonds.

Dr. Matthias Gündel Geschäftsführer, Rechtsanwalt
Christina Gündel Rechtsanwältin, PR-Referentin

WISSENS
Z WERTES

21.06.2024

BGH: Kein Nachtrag für Blind-Pool-Prospekt bei Fristablauf einer Kaufoption

In einem aktuellen Beschluss führt der BGH aus, unter welchen Voraussetzungen ein Prospektnachtrag bei einem Blind-Pool zu erstellen ist und wann ein Informationsblatt Prospektqualität hat.

GK-law.de – Aktuell Newsletter
10.06.2024

Aufwärtstrend für ELTIF

Nach Angaben der Ratingagentur Scope haben ELTIF 2023 in Bezug auf Anzahl und Volumen um rund ein Viertel zugelegt. Auch in Deutschland zeichnet sich ein Aufwärtstrend ab. Ursächlich ist die novellierte ELTIF-Verordnung „ELTIF 2.0“, die Erleichterungen für Anbieter und Vertrieb dieser Fonds bringt.

GK-law.de – Aktuell Newsletter
04.06.2024

BMF-Schreiben zu vermögenswirksamen Leistungen

Am 31. Mai 2024 hat das BMF ein Anwendungsschreiben zu vermögenswirksamen Leistungen (VL) veröffentlicht. Die Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage werden verdoppelt und bei Mitarbeiterkapitalbeteiligungen steigt der Steuerfreibetrag auf 2.000 Euro.

GK-law.de – Aktuell Newsletter
29.05.2024

Langsam aber gewaltig: Boom mit ELTIF 2.0 in Sicht?

European Lonterm Investment Funds (kuz: ELTIF) gibt es bereits seit 2015. Seit dem 10. Januar 2024 ist die novellierte ELTIF-Verordnung „ELTIF 2.0“ anzuwenden. Sie bringt nun Erleichterungen für Anbieter und Vertrieb dieser Fonds.

Dr. Matthias Gündel Geschäftsführer, Rechtsanwalt
Christina Gündel Rechtsanwältin, PR-Referentin