04. Januar 2023 | Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat am 02. November 2022 den Entwurf eines Schreibens an die Obersten Finanzbehörden der Länder zur ertragsteuerlichen Behandlung von Genussrechtskapital veröffentlicht.
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat am 02. November 2022 den Entwurf eines Schreibens an die Obersten Finanzbehörden der Länder zur ertragsteuerlichen Behandlung von Genussrechtskapital veröffentlicht.
Gegenstand dieses Schreibens ist die steuerbilanzielle Zuordnung von Kapital, das insbesondere eine Kapitalgesellschaft durch die Einräumung von Genussrechten erhält.
Das Schreiben wird – nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder – hinsichtlich der ertragsteuerlichen Behandlung von Genussrechtskapital und zur Zuordnung zum Eigen- oder Fremdkapital in allen offenen Fällen anzuwenden sein.
Ab sofort steht es für eine Übergangszeit auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (http://www.bundesfinanzministerium.de) zur Verfügung.
Das BMF-Schreiben vom 27. Dezember 1995 (BStBl I 1996 S. 49) wird aufgehoben.
Bundesministerium für Finanzen IV C 6 – S 2133/19/10004
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