Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht:

 

 

21. Dezember 2016 | Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht führte Konsultationen zu den Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Kapitalverwaltungsgesellschaften durch.

BaFin legt Entwurf für überarbeitet InvMaRisk vor

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 08. November 2016 den Entwurf der überarbeiteten Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Investmentgesellschaften vorgelegt. Diese sollen künftig die Bezeichnung „Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Kapitalverwaltungsgesellschaften – KAMaRisk“ tragen.

Die zuletzt 2010 überarbeiteten Mindestanforderungen werden an die Vorgaben der AIFM Level-2 Verordnung (Delegierte Verordnung (EU) Nr. 231/2013) angepasst, die von den Verwaltern alternativer Investmentfonds zu beachten sind. In diesem Zusammenhang werden viele Regeln, die in der AIFM Level-2 VO geregelt sind, in der KAMaRisk gestrichen.

Daneben werden die Mindestanforderungen an das Risikomanagement solcher Kapitalverwaltungsgesellschaften für Alternative Investmentfonds festgelegt, die für einen Alternativen Investmentfonds Gelddarlehen gewähren oder in unverbriefte Darlehensforderungen investieren. Damit legt die BaFin die bereits in Herbst 2015 angekündigten Anforderungen an die Verwaltung sog. „Kreditfonds“ in der KAMaRisk nieder. Diese Vorgaben basieren dabei im Wesentlichen auf den Vorgaben zum Kreditgeschäft für Kreditinstitute im Sinne des Kreditwesengesetzes und wurden an die bei der kollektiven Portfolioverwaltung nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) geltenden Besonderheiten angepasst.

Die Frist zur Stellungnahme betrug 14 Tage und lief am 23. November 2016 ab. Die BaFin wird die Stellungnahmen der Marktteilnehmer auf ihrer Internetseite veröffentlichen.

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